FAQ AN


Arbeitnehmer

Muss ich in die Transfergesellschaft wechseln?

Nein, das entscheiden Sie für sich. Jedoch gibt es meist einen Stichtag, bis zu welchem Sie sich entschieden haben müssen. Ein späterer Eintritt in die Transfergesellschaft ist dann kaum noch möglich.

Bin ich mit dem Wechsel in die Transfergesellschaft arbeitslos?

Nein! Sie beziehen in dieser Zeit Transferkurzarbeitergeld und sind "arbeitssuchend". Dies hat keinen Einfluss auf die Dauer eines eventuell anschließenden Bezugs von Arbeitslosengeld I.

Bin ich weiterhin sozialversichert?

Ja, während der Transfergesellschaft werden weiter Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.

Was werde ich verdienen?

Die finanzielle Basis für die in die Transfergesellschaft eingetretenen Beschäftigten bildet das Transferkurzarbeitergeld. Dieses ist in etwa so hoch ist wie das Arbeitslosengeld I. Bei vielen Projekten wird durch das abgebende Unternehmen dieser Betrag noch zusätzlich aufgestockt, so dass Sie ein in einem solchen Fall oft 80% oder mehr des frühren Einkommens erreichen könnten.

Was passiert, wenn ich im Rahmen der Transferzeit keinen neuen Job finde?

Sollte Sie in kein Beschäftigungsverhältnis gewechselt sein, so müssen Sie sich rechtzeitig vor Ende der Transferzeit "arbeitslos" melden. Ab dem Ende Ihrer Transferzeit beziehen Sie dann Arbeitslosengeld I. Dieses bemisst sich am Bruttoentgelt, dass laut 3-seitigem Vertrag Berechnungsgrundlage für Ihr Einkommen während der Transfergesellschaft war. Faktisch orientiert sich ein mögliches Arbeitslosengeld also an Ihrem Einkommen aus dem Zeitraum vor Eintritt in die Transfergesellschaft. Die Anspruchsdauer ist genauso lange, wie sie auch vor dem Eintritt in die Transfergesellschaft bestand. Ihnen geht also kein Anspruch verloren.

Was mache ich in der Transfergesellschaft?

Zu Beginn Ihrer Transferzeit werden Sie im Rahmen eines mehrtägigen Seminars durch geschulte Berater dabei unterstützt, erste Überlegungen der beruflichen Neuorientierung zu entwickeln. Schwerpunkte eines solchen Orientierungsseminars sind natürlich auch das Erstellen von Bewerbungsunterlagen und die intensive Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Aber auch die persönliche momentane Situation im Umbruch steht im Vordergrund der Veranstaltung. Im späteren Verlauf der Transferzeit werden alle Inhalte vertieft und in folgenden, regelmäßigen Workshops werden weitere wichtige Themen für die Arbeitssuche bearbeitet. Zusätzlich fördern wir den Erfahrungsaustausch unserer Transfermitarbeiter im Umgang mit Ihrer Lebenssituation und den alltäglichen Erfahrungen der Arbeitssuche.

Mit wem habe ich in der Transferzeit meinen Arbeitsvertrag?

Grundlage des neuen Beschäftigungsverhältnisses nach dem Wechsel in die Transfergesellschaft ist der sogenannte "Dreiseitige Vertrag". Dieser wird zwischen Ihnen, dem abgebenden Arbeitgebern und der pro Person GmbH geschlossen. Dieser gilt als Arbeitsvertrag und macht Sie zu unserem Mitarbeiter.

Was passiert, wenn ich vor Ende der Transferzeit einen neuen Job finde?

Erst einmal freuen wir uns dann mit Ihnen! Zusätzlich bekommen Sie eine sogenannte "Sprinterprämie", deren Höhe sich daran bemisst, wie viele Laufzeitmonate der Transferzeit von Ihnen nicht genutzt wurden.

Muss ich die Jobangebote annehmen, die mir der Berater in der Transfergesellschaft anbietet?

Nein, Sie werden von uns Vermittlungsvorschläge bekommen. Wie Sie sich aber zu diesen verhalten ist Ihre Entscheidung. Jedoch sind Sie natürlich dazu angehalten, sich intensiv um die Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnises zu bemühen.

Habe ich Urlaubsansprüche während meiner Zeit in der Transfergesellschaft?

Ja. die sind im "Dreiseitigen Vertrag" geregelt und orientieren sich i.d.R. am Bundesurlaubsgesetz.

Werde ich während der Transferzeit weitergebildet?

Um Sie als qualifizierte Arbeitskraft zurück in ein Arbeitverhältnis zu vermitteln, ist eine gezielte Fort- und Weiterbildung oft sehr wichtig. Jedoch sollte eine solche immer in einem realistischen Verhältnis zu Ihren bisherigen und zukünftigen beruflichen Tätigkeiten stehen. Herauszufinden in welchem Rahmen und welchen Maß Sie an einer Weiterbildung teilnehmen können, ist zentraler Bestandteil unserer Beratung. Zeitlich ist eine mögliche Weiterbildung immer auf die Laufzeit der Transfergesellschaft beschränkt. Eine Weiterbildung muss während dieser Zeit beginnen und enden. Ausnahmen bilden hier Umschulungen, die in Absprache mit der Agentur für Arbeit nach der Transfergesellschaft weitergeführt werden können (entspr. § 111a, SGB III)

Ich will mich vielleicht selbstständig machen, geht das?

Natürlich! Im Rahmen unseres Beratungsangebotes von proPerson stehen Ihnen spezielle Berater zur Verfügung, die sich mit den typischen Fragestellungen und Herausforderungen der Gründung einer Selbstständigkeit auskennen. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten.

Weitere Fragen und Antworten:

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Was macht eigentlich eine Transfergesellschaft?

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