Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen eines Betriebes erhalten das Angebot, ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Transfergesellschaft einzugehen. Während dieser Zeit werden sie intensiv durch die Transfergesellschaft beim Aufbau einer neuen beruflichen Perspektive unterstützt. Grundlage für die Einrichtung und Finanzierung einer Transfergesellschaft bildet der § 111 SGB III (vormals § 216 b SGB III, Transferkurzarbeitergeld).
Das Ziel der Einrichtung einer Transfergesellschaft ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit (Eintritt in ein Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft) und die Schaffung langfristig tragfähiger beruflicher Perspektiven für die betroffenen Personen (Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle, Unterstützung bei Existenzgründungen, Übergang in die Altersrente etc.)
Informieren Sie sich über das Konstrukt der Transfergesellschaft auch gern etwas ausführlicher anhand unseres kurzen "Erklärfilms":
"Was ist eine Transfergesellschaft und wie kommt sie zustande?"
Möchten Sie sich einen visuellen Eindruck von unserer Arbeit verschaffen? 2016 hat uns ein Filmteam bei unserer Arbeit begleitet…
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