Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können während der Laufzeit ihrer Kündigung durch eine zumeist im Betrieb installierte Beratungseinrichtung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützt werden. Die durchgeführten Maßnahmen werden durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt, Voraussetzung ist die Durchführung durch "einen Dritten" (unabhängiger Dienstleister).
Ziel ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch die zügige Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis bzw. die Anbahnung einer neuen Perspektive noch vor Ablauf der Kündigungsfrist.
Möchten Sie sich einen visuellen Eindruck von unserer Arbeit verschaffen? 2016 hat uns ein Filmteam bei unserer Arbeit begleitet…
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