Die Voraussetzung zur Einrichtung einer Transfergesellschaft bildet zum einen eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Betriebsparteien, zum anderen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sein:
Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Schritte, die zur Einrichtung einer Transfergesellschaft notwendig sind:
Beratung durch die Agentur für Arbeit
Verpflichtend für die Inanspruchnahme von Transferleistungen ist ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit vorab.
Transfersozialplan
Die Einrichtung einer Transfergesellschaft wird vereinbart in einem "Transfersozialplan" (oder einer sozialplanähnlichen Vereinbarung), den die Betriebsparteien eines Unternehmens miteinander aushandeln. Hier werden auch die variablen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Transfergesellschaft festgelegt.
Festlegung der variablen Rahmenbedingungen
- Laufzeit der Transfergesellschaft
- Höhe der Aufstockung des Transferkurzarbeitgeldes
- Prämienregelungen für MitarbeiterInnen, die vorzeitig austreten
- Budget für Qualifizierungsmaßnahmen
- ggf. Vereinbarung über den Dienstleister
Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es sinnvoll, einen potenziellen Dienstleister beratend hinzuzuziehen, denn viele dieser Rahmenbedingungen können sich entscheidend auf den Erfolg der späteren Arbeit der Transfergesellschaft auswirken.
Unterschrift des dreiseitigen Vertrages durch die MitarbeiterInnen
Mit der Unterschrift unter den sogenannten "dreiseitigen Vertrag" vereinbaren das abgebende Unternehmen, der einzelne Mitarbeiter / die einzelne Mitarbeiterin und die Transfergesellschaft die Umwandlung des alten, bestehenden Arbeitsverhältnisses in ein neues, befristetes mit der Transfergesellschaft.
Arbeitsuchendmeldung und Profiling der MitarbeiterInnen
Voraussetzung für den Eintritt in eine Transfergesellschaft ist die Arbeitssuchendmeldung durch die MitarbeiterInnen und die Teilnahme an einem sogenannten "Profiling", das in der Regel vorab durch die Transfergesellschaft durchgeführt wird.
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