Finanzierung einer Transfergesellschaft


Worst Case, abzgl. Einsparungen durch Vermittlungen

Grundlage der Finanzierung einer Transfergesellschaft ist das Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) über die Agentur für Arbeit, das ergänzt wird durch das abgebende Unternehmen. Als "Daumenregel" für die arbeitgeberseitig zu tragenden Kosten gilt:

Ein Monat der Transfergesellschaft entspricht ungefähr den Bruttoarbeitgeberkosten von 0,5 Monaten im Unternehmen.

Daraus folgt: Dort wo noch verbleibende Kündigungsfristen mit in die Transfergesellschaft eingebracht werden können, bleibt sie für das Unternehmen kostenneutral, solange die Laufzeit eine Verdoppelung der noch verbliebenenen Kündigungsfristen nicht übersteigt. Einsparungen werden dadurch möglich, dass der Dienstleister erfolgreich arbeitet, und möglichst viele MitarbeiterInnen vor Ende der maximalen Laufzeit aufgrund von Arbeitsaufnahme die Transfergesellschaft verlassen.

Eine Übersicht über die einzelnen Kostenarten finden Sie hier:


Kostenart


Kostenhöhe


Kostenträger


Lohnleistungen KuG


60/67% des letzten Nettoeinkommens


Agentur für Arbeit

Sozialversicherungsbeiträge


AG / AN-Anteile auf 80% des Bruttolohns

Unternehmen/Sozialplan


(Freiwillige) Aufstockung des Kurzarbeitergeldes


i. d. R. auf 80% des letzten Nettolohnes


Unternehmen/Sozialplan


Lohnleistungen Urlaub und bezahlte Feiertage


i.d.R. voller Lohn


Unternehmen/Sozialplan


Qualifizierung


unterschiedlich

Unternehmen/Sozialplan

Agentur für Arbeit


Projektleitung, Beratung, Verwaltung


Vereinbarung mit der Transfergesellschaft

Unternehmen/Sozialplan

ggf. Landesmittel


Sonstiges
(Prämienleistungen etc.)


unterschiedlich


Unternehmen/Sozialplan

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Was macht eigentlich eine Transfergesellschaft?

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