Grundlage der Finanzierung einer Transfergesellschaft ist das Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) über die Agentur für Arbeit, das ergänzt wird durch das abgebende Unternehmen. Als "Daumenregel" für die arbeitgeberseitig zu tragenden Kosten gilt:
Ein Monat der Transfergesellschaft entspricht ungefähr den Bruttoarbeitgeberkosten von 0,5 Monaten im Unternehmen.
Daraus folgt: Dort wo noch verbleibende Kündigungsfristen mit in die Transfergesellschaft eingebracht werden können, bleibt sie für das Unternehmen kostenneutral, solange die Laufzeit eine Verdoppelung der noch verbliebenenen Kündigungsfristen nicht übersteigt. Einsparungen werden dadurch möglich, dass der Dienstleister erfolgreich arbeitet, und möglichst viele MitarbeiterInnen vor Ende der maximalen Laufzeit aufgrund von Arbeitsaufnahme die Transfergesellschaft verlassen.
Eine Übersicht über die einzelnen Kostenarten finden Sie hier:
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Sozialversicherungsbeiträge |
| Unternehmen/Sozialplan |
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| Unternehmen/Sozialplan Agentur für Arbeit |
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| Unternehmen/Sozialplan ggf. Landesmittel |
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