FAQ BR


Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter

Steigen Vermittlungschancen durch den Einsatz von Transferlösungen?

Die MitarbeiterInnen in unseren Transfergesellschaften bekommen von Beginn an eine BeraterIn zur Seite gestellt, die über die gesamte Laufzeit zur Verfügung steht. Zusätzlich werden die TransfermitarbeiterInnen über Weiterbildungs- und Trainingsangebote gefördert. Durch die intensive Betreuung und Beratung sowie intensive Bewerbungsunterstützungen steigen die Chancen am Arbeitsmarkt wesentlich.

Macht es Sinn, einen Transferträger bereits während der Sozialplanverhandlungen/der Verhandlungen mit dem Betrieb einzubeziehen?

Ja, aufgrund der Erfahrungen des Transferträgers können viele wichtige Aspekte direkt in die Verhandlungen einbezogen werden.

Sollte die Agentur für Arbeit möglichst frühzeitig in den Prozess einbezogen werden?

Die Agentur für Arbeit hat u.a. den Auftrag die verschiedenen Parteien zu beraten. Eine frühe Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist nicht nur sinnvoll, um darüber wertvolle Hinweise für die Gestaltung der Schritte zu erhalten und mögliche Verfahrensfehler auszuschließen, sondern sie ist notwendig, um die Voraussetzung für die Installation einer Transfergesellschaft oder -agentur zu schaffen.

Sollte vor Beginn einer Transfergesellschaft eine Transferagentur installiert werden?

Die Installation einer Transferagentur vor einer Transfergesellschaft ist immer sinnvoll, da darüber zusätzliche Fördermittel genutzt werden können. Über eine Transferagentur kann das gesetzlich vorgeschriebene Profiling mitfinanziert werden. Zieht sich der Kündigungsprozess über einen längeren Zeitraum hin, können den betroffenen MitarbeiterInnen über eine Transferagentur weitere wertvolle Hilfestellungen angeboten werden.

Können alle MitarbeiterInnen in eine Transfergesellschaft wechseln?

Voraussetzung für den Wechsel in eine Transfergesellschaft ist, dass die MitarbeiterInnen vor Eintritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und sich nicht im Krankengeldbezug befinden.

Geht eine Transferlösung zu Lasten von Abfindungen?

Eine Transfergesellschaft kann entsprechend der finanziellen Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich ausgestattet werden. Oft gibt es die Möglichkeit eine Transfergesellschaft kostenneutral zu planen. Werden die Mitarbeitenden nicht mehr am Arbeitsplatz gebraucht, können die Kündigungszeiten in die Transfergesellschaft eingebracht werden. Als Daumenregel gilt: Ein Monat Transferzeit lässt sich mit den Personalkosten eines halben Monats Kündigungsfrist finanzieren.

Müssen bei einer Transferlösung alle MitarbeiterInnen die Angebote annehmen?

Alle Transferangebote sind für die betroffenen MitarbeiterInnen freiwillig.

Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es im Rahmen einer Transfergesellschaft?

Neben der Aufstockung des Transfer-Kurzarbeitergeldes gibt es weitere mögliche finanzielle Anreize: Den MitarbeiterInnen, die in eine Transfergesellschaft eintreten, kann eine Eintrittsprämie angeboten werden. Bei frühzeitiger Arbeitsaufnahme kann eine sogenannte "Sprinterprämie" gezahlt werden.

Macht es Sinn, den Aufstockungsbetrag so hoch wie möglich zu verhandeln, möglichst bis auf 100%?

Bei der Verhandlung der Aufstockung des Transfer-Kurzarbeitergeldes sollte immer das Lohnniveau im Betrieb berücksichtigt werden. Bekommen Mitarbeitende innerhalb einer Transfergesellschaft mehr als in der Regel in einer neuen Tätigkeit, ist der Anreiz zum Wechsel sehr gering. Hier könnten alternativ zu einer hohen Aufstockung Einstiegsprämien und hohe Sprinterprämien die Anreize zu einer zügigen beruflichen Orientierung erhöhen.

Weitere Fragen und Antworten:

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Was macht eigentlich eine Transfergesellschaft?

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