1. Beratung durch die Agentur für Arbeit
Verpflichtend für die Inanspruchnahme von Transferleistungen ist ein Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit vorab.
2. Vereinbarung im Sozialplan
Die Einrichtung einer Transferagentur wird vereinbart in einem sog. "Transfersozialplan" (oder einer sozialplanähnlichen Vereinbarung), bei dessen Vereinbarung wir beratend unterstützen können.
3. Inhalte und Dienstleister auswählen
Unsere Transferagenturen arbeiten mit den Grundbausteinen Information und themenorientierte Workshops, berufsdiagnostisches Profiling, ggf. Tiefenprofiling über standardisierte Testverfahren, Vermittlungs- und Jobcenter, Bewerbungstraining, Einzelcoaching, wo notwendig Kurzzeitqualifizierungen. Auf der Grundlage der durch das Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen über die betroffenen MitarbeiterInnen, der aktuellen Rahmenbedingungen im Unternehmen und der Gegebenheiten des regionalen Arbeitsmarktes erstellen wir ein Konzept, das im Hinblick auf die Vermittlung möglichst effektiv wirkt.
4. Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen
Wir führen die notwendigen Vorbereitungsgespräche mit der Agentur für Arbeit und bereiten die notwendigen Anträge unterschriftsreif vor.
5. Durchführung der Transferagentur
6. Abrechnung mit der Agentur für Arbeit nach der Durchführung
Auch hier bereiten wir die notwendigen Abrechnungsunterlagen soweit vor, dass sie von Unternehmensseite bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden können.
Möchten Sie sich einen visuellen Eindruck von unserer Arbeit verschaffen? 2016 hat uns ein Filmteam bei unserer Arbeit begleitet…
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