Grundlage zur Bezuschussung der Kosten einer Transferagentur bildet der § 110 SGB III (vormals § 216a, SGB III, Transferleistungen). Demnach übernimmt die Agentur für Arbeit die Hälfte der angefallenen Kosten bis zu einer Höhe von € 5.000,-, das heißt der maximale Zuschuss beträgt € 2.500,-, jeweils pro MitarbeiterIn. Voraussetzung ist die Durchführung der Maßnahmen durch einen Dritten und eine vorherige Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.
Die tatsächliche Höhe der anfallenden Kosten ist abhängig von Form und Inhalt der durchgeführten Maßnahmen. Sie sollten den Notwendigkeiten der jeweiligen Situation (Kündigungsfristen, Qualifizierungsstand, Unterstützungsbedarf der betroffenen Personen) und den Rahmenbedingungen im Unternehmen (Budget, Freistellungsmöglichkeiten etc.) angepaßt werden. Zu beachten gilt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die jeweiligen MitarbeiterInnen zur Teilnahme an den Maßnahmen von der Arbeit frei zu stellen.
Möchten Sie sich einen visuellen Eindruck von unserer Arbeit verschaffen? 2016 hat uns ein Filmteam bei unserer Arbeit begleitet…
Unser Prospekt zum Download als PDF
Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten? Dann kontaktieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne.
Zum Kontaktformular
Güterstraße 20
42117 Wuppertal
Tel.: 0202 2 83 92 78-0
Fax.: 0202 2 83 92 78-11