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Transfergesellschaft

Stichwort: "Transfergesellschaft". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 12. Januar 2011, 13:26 UTC.

Wikipedia - Die freie EnzyklopädieTransfergesellschaften verfolgen den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Transfergesellschaften sind dabei keine Beschäftigungsgesellschaften. Sie haben ausschließlich das Ziel, die betreuten Beschäftigten so schnell wie möglich wieder in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich definiertes Verfahren in enger Zusammenarbeit mit derAgentur für Arbeit installiert.

Inhaltsverzeichnis

 

Aufbau einer Transfergesellschaft

Der Aufbau einer Transfergesellschaft erfolgt über eine Einigung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen in einem Unternehmen, und einer "Information über Betriebsänderungen" nach § 2 Abs. 3 SGB III bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Diese Einigung erfolgt meist über einen Zusatz im Sozialplan oder über einen eigens verabschiedeten Transfersozialplan, der den Arbeitnehmern konkrete Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote macht.

Meistens wird eine "Dritte Partei" beauftragt, die die Transfergesellschaft führt und die von Arbeitslosigkeit Betroffenen in einer Transfergesellschaft beschäftigt. Anhand eines Vertrages verständigen sich das Unternehmen und die Organisation, die mit der Transfergesellschaft beauftragt wurde, über die Zusammenarbeit in der Transfergesellschaft. Das Unternehmen schließt mit dem jeweiligen Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag und zur gleichen Zeit schließt dieser Mitarbeiter einen befristeten Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft (dreiseitiger Vertrag). Die Mitarbeiter, die zu einem bestimmten Zeitpunkt den Wechsel in eine Transfergesellschaft vollziehen, werden in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zusammengefasst.

Inhaltliche Ausgestaltung und Funktion von Transfergesellschaften

Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das in § 216b SGB III definiert ist. Die inhaltliche Ausgestaltung einer Transfergesellschaft wird üblicherweise zwischen der Arbeitnehmervertretung und Unternehmensleitung ausgehandelt.

Die finanzielle Basis für die in die Transfergesellschaft eingetretenen Beschäftigten bildet das Transferkurzarbeitergeld, welches etwa so hoch ist wie das Arbeitslosengeld. Der Bezug des Transferkurzarbeitergeldes ist auf maximal zwölf Monate begrenzt und hat keinen Einfluss auf die Dauer eines eventuell anschließenden Bezugs von Arbeitslosengeld I. Die Beschäftigung in der Transfergesellschaft hat aus diesem Grund sozialversicherungsrechtlich eine Verschiebung des Beginns der Arbeitslosigkeit zur Folge. Das Transferkurzarbeitergeld wird im Rahmen des Aufbaus einer Transfergesellschaft bei der zuständigen Agentur für Arbeit von der Transfergesellschaft beantragt.

Häufig wird das Transferkurzarbeitergeld von dem entlassenden Unternehmen "aufgestockt", so dass die Mitarbeiter der Transfergesellschaft bis zu 100 % ihrer vormaligen Bezüge erhalten können. Die Finanzierung der Transfergesellschaft erfolgt über das Unternehmen und manchmal unter Einschaltung eines Treuhänders, ebenso das sogenannte Profiling, eine dem Beginn der Transferkurzarbeit vorgeschaltete Evaluierungsmaßnahme zur Erfassung möglicher Qualifizierungen und von Vermittlungseckpunkten.

Die arbeitspolitische Funktion der Transfergesellschaft besteht in der Vermittlung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten. Zur Vermittlung stehen Transfergesellschaften unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Weiterbildungsmaßnahmen, die vom entlassenden Unternehmen, Stiftungen und in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung z. B. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden, helfen den Mitarbeitern in der Transfergesellschaft, sich beruflich neu zu orientieren oder so zu qualifizieren, dass ihre Vermittlungschancen verbessert werden.

Funktionale Zielsetzungen von Transfergesellschaften

Transfergesellschaften sind im Kontext umfassender Rationalisierungsmaßnahmen und dem damit einhergehenden Personalabbau zu einem prominenten Instrument moderner Arbeitsmarktpolitik geworden. Den Unternehmen wird mit dem Instrument der Transfergesellschaft ein Mechanismus bereitgestellt, der es ermöglicht, Arbeitsplätze "sozial verträglich" abzubauen. Trotz der meist erheblichen Kosten, die mit der Installierung einer Transfergesellschaft verbunden sind, bieten sich den Unternehmen mit dem Instrument der Transfergesellschaft folgende Vorteile:

  • Imagegewinn trotz betrieblich notwendiger Personalanpassung
  • Vermeidung von Kündigungsfristen, denn die Arbeitnehmer treten sofort über, die ansonsten zu bezahlenden Auslauflöhne/-gehälter werden in die Finanzierung der Arbeitsverhältnisse in der Transfergesellschaft umgewandelt
  • Verbesserung der Liquidität, weil die Auslauflöhne/-gehälter in der Regel über einen wesentlich längeren Zeitraum ausgereicht werden als bei bloßer Weiterzahlung während der Kündigungsfrist
  • Vermeidung von Kündigungsschutzklagen einschließlich der bilanzrechtlichen Konsequenzen
  • Bessere Kalkulierbarkeit der Kosten des Personalabbaus

Für die von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter bedeutet der Eintritt in eine Transfergesellschaft:

  • Vermeidung bzw. zeitliche Verschiebung von Arbeitslosigkeit (Aufschub des Arbeitslosengeld-Bezugs für die Dauer der Transfergesellschaft)
  • Ununterbrochener Verlauf von Entgeltpunkten in der Rentenversicherung
  • Bezug von Transferkurzarbeitergeld für maximal zwölf Monate
  • Professionelle Betreuung in der beruflichen Neuorientierung
  • Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Teilnahme an innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen (Probearbeit)
  • Bewerbungen aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus
  • Risikolose Arbeitserprobung bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber durch Ruhendstellung des Arbeitsverhältnisses in der Transfergesellschaft

Von den Auswirkungen einer Transfergesellschaft profitieren auch die Arbeitsagenturen. Die eigentlich mit dem Betreuungs- und Vermittlungsauftrag ausgestatteten Arbeitsagenturen leisten mit der Förderung von Transfergesellschaft einen wesentlichen Beitrag zur Reintegration der entlassen Beschäftigten. Die aufwendige Betreuung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiten wird externen Spezialisten übertragen, die sich auf die Vermittlung konzentrieren können. Die Arbeitsagenturen werden so umfangreich entlastet.

Nachteile und Kritik

Transfergesellschaften können rechtlich mittlerweile unabhängig von der Betriebsgröße und der Zahl der betroffenen Mitarbeiter dann installiert werden, wenn (drohende) Massenentlassungen (§ 17 KSchG) vorliegen. Aufgrund der Komplexität des Themas wird die Inanspruchnahme von Transfergesellschaften im Fall von Entlassungen in kleineren oder mittleren Betrieben von den handelnden Personen häufig nicht in Erwägung gezogen. Auch die Möglichkeit von kostenneutralen Konstrukten (Ausstattung der Transfergesellschaft) ist zumeist nicht bekannt. Ebenso wird häufig davon ausgegangen, dass in dem betroffenen Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet sein muss, weil nur aufgrund erzwingbarer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eine wirtschaftliche Motivation für den Arbeitgeber zu Transfermaßnahmen besteht. Aber auch ohne Betriebsrat kann es für den Arbeitgeber/Betrieb interessant sein, Transferinstrumente in Anspruch zu nehmen.

In der öffentlichen Debatte um den Einsatz von Transfergesellschaften werden verschiedene Aspekte von Transfergesellschaften von unterschiedlichen Interessengruppen kritisiert. Es werden dabei kontroverse Thesen ins Feld geführt, wonach wirtschaftliche Interessen von gewerkschaftsnahen Organisationen den Einsatz von Transfergesellschaften motivieren und ihre Durchführung bestimmen sollen.

Die Durchführung einer Transfergesellschaft ist immer wieder mit der Insolvenz des Unternehmens verbunden bzw. durch diese veranlasst. Investoren, die eine übertragende Sanierung bieten, machen es regelmäßig zur Voraussetzung der Übernahme, dass ein bestimmtes Quorum, nicht selten die gesamte Belegschaft, in die Transfergesellschaft überführt wird, um dann einige nach keinerlei sozialen Kriterien ausgewählte Arbeitnehmer wieder einzustellen. In dieser Praxis wird teils eine Umgehung von § 613a BGB erblickt, die allerdings von der Rechtsprechung des BAG in ständiger Rechtsprechung verneint wird.

Literatur

  • Siegfried Backes (Hrsg.), "Transfergesellschaften", VDM Verlag Dr. Müller, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage 2009,ISBN 978-3-639-15829-8
  • Siegfried Backes (Hrsg.), Transfergesellschaften, VDM Verlag DR. Müller 2006, ISBN 3-86550-104-4
  • Frank Müller, Hans B. Schiff, Gerd M. Strauch: Personaltransfer sozial - Mit einem Outplacement den Wandel fair gestalten, Kohlhammer Verlag 2005, ISBN 3-17-018985-9
  • Bettina Behle, Giovanni Sciurba: Die Hase- und Igelstrategie für Jobsuchende - Mutmachende Geschichten vom Arbeitsmarkt, Heyne Verlag 2007, ISBN 978-3-453-68006-7

Link zum Original- Artikel:
URL: de.wikipedia.org/w/index.php
(12. Januar 2011)

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