Ausgangssituation:
In der Folge einer Unternehmensübernahme wurden wesentliche Teile den nun maßgeblichen Konzernstrukturen des neuen Arbeitgebers angepaßt. Der Arbeitsbereich von Herrn P., Wirtschaftsingenieur, wurde vor diesem Hintergrund einer neuen Abteilung zugeordnet. Bald stellte heraus, dass Herr P. große Schwierigkeiten hatte, sich den neuen Strukturen anzupassen und sich dadurch immer wieder Konflikte mit den neuen Vorgesetzten ergaben. In der Folge beschloß man, sich im beiderseitigen Einvernehmen zu trennen. In einem Auflösungsvertrag wurden die Rahmenbedinungen für die Trennung beschrieben: Abfindungssumme, Freistellung für einen Zeitraum von drei Monaten, darüber hinaus vereinbarte man die Unterstützung durch eine Outplacementberatung für Herrn P.
Ergebnis:
Nach drei Monaten verfügt Herr P. wieder über eine Arbeitsstelle, die seinem Aufgabenbereich und seinen Einkommenserwartungen entspricht. Darüber hinaus konnte ein Umzug der Familie vermieden werden, da sich die neue Arbeitsstelle im Tagespendelbereich befindet. Herr P. kommentiert die Beratung wie folgt: "Sie konnten mir vielfältige Hinweise geben, die nicht nur vor dem Hintergrund meiner aktuellen Jobsuche sehr viel wert sind. Die Unterstützung durch pro Person hat mir viel Halt und Sicherheit gegeben und geholfen, meine Motivation aufrechtzuerhalten. Ich habe gelernt, mich in meiner Selbstdarstellung besser zu sortieren und mich in wichtigen Gesprächsituationen freier und selbstbewußter zu verhalten. Die Entscheidung für die Arbeitsstelle, auf die ich mich aufgrund eines Hinweises von pro Person beworben hatte, fiel nach einem intensiven Gespräch mit meinem Berater, in dem wir gemeinsam die Einkommenssteigerung bei einem Alternativangebot mit der Frage des Umzugs der Familie gegeneinander abgewogen haben."
Nach einer umfassenden Reorganisation bestand im Unternehmen ein Überhang von kaufmännischen Fachkräften im Overhead. Im Rahmen einer notwendigen Personalabbaumaßnahme wurde ein Sozialplan erstellt, der neben hohen Anfindungszahlungen ein kleines Paket für die Unterstützung bei der Suche nach einer neuen beruflichen Perspektive vorsah. Aufgrund der Unternehmensstruktur verteilten sich die betroffenen MitarbeiterInnen über die gesamte Bundesrepublik.
Bei den betroffenen Personen handelte es sich ausnahmslos um gut ausgebildete kaufmännische Angestellte. Der Arbeitgeber sagte zu, die MitarbeiterInnen während der noch verbleibenden Kündigungsfristen für alle Aktivitäten bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle freizustellen.
Die MitarbeiterInnen wurden zu jeweils eintägigen Bewerbungsworkshops (max. 6 Personen) in die Unternehmenszentrale eingeladen. Vorab erhielten alle Personen eine umfangreiche Arbeitsunterlage, um sich auf diesen Termin vorzubereiten. Die Ergebnisse des Workshops wurden in intensiven Einzelgesprächen vom Trainer unter den Aspekten
mit den MitarbeiterInnen ausgewertet und vertieft.
Im Anschluß hatten die MitarbeiterInnen die Möglichkeit, weitere Begleitung und Beratung in einem festgelegten Umfang in Anspruch zu nehmen
a) über den Trainer (vor Ort, telefonisch, per eMail)
b) über einen Berater / eine Beraterin aus dem pro-Person-Pool an ihrem Wohnort
Das Angebot des Unternehmens wurde von den MitarbeiterInnen gut angenommen, und die darauf folgende Einzelberatung wurde intensiv genutzt. Einige MitarbeiterInnen nutzten das Beratungsangebot sogar über den vom Arbeitgeber vereinbarten Rahmen hinaus auf eigene Kosten.
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