Arbeitsplatzsicherung und Unternehmenserhalt sind Ziele, die auch bei Unternehmensinsolvenzen häufig im Vordergrund stehen. Ob im Rahmen von Planinsolvenz oder bei der Weiterführung des Unternehmens mit einem neuen Inhaber: Zumeist wird im Rahmen der Sanierung eine mehr oder weniger umfangreiche Restrukturierung notwendig, die in der Regel auch Auswirkungen auf die Belegschaft hat. Insbesondere vor dem Hintergrund der Neuordnung des Insolvenzrechts, die ab 2012 einen Schwerpunkt auf die Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) legt, gewinnt die Nutzung von Restrukturierungsinstrumenten (und somit auch der Instrumente des Beschäftigtentransfers) für Insolvenzverwalter erheblich an Bedeutung.
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